Schuldenregulierung

Schuldenregulierung beim Schuldner mit Gläubiger

Schuldner erhalten bei fortgesetztem Verzug schnell Post von mehreren Absendern, oft sind es acht Gläubiger. Das Management dieser Schulden erfordert umfangreiches Finanzwissen und Disziplin, besonders unter psychosozialem Druck, was viele Schuldner zur Ignoranz gegenüber Gläubigerschreiben treibt und das Entkommen aus der Schuldenfalle erschwert.


Die Insolvenz bietet einen gesetzlich festgelegten Weg zur Restschuldbefreiung innerhalb von sechs Jahren, wobei Selbstständige das Regel-, andere das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen. Die Erfüllung aller Mitwirkungspflichten ist essenziell. Mehr Informationen gibt es in der Insolvenzberatung.

Ein Taschenrechner liegt auf einem Diagramm neben einem Stift

„Verhandlungen mit allen Gläubigern setzen voraus, dass sich der Schuldner über das jeweilige Verhandlungsziel klar wird: die umfassende Schuldenregulierung. Bei allen Verhandlungen ist zu beachten, dass die Interessen der Gegenseite berücksichtigt werden müssen. Gläubiger können nicht gezwungen werden, auf noch so „gute“ Angebote einzugehen.“


Forderungen Prüfen

Bei jeder Forderung ist zu prüfen, ob sie vom Schuldner anerkannt wird oder ob die Forderung insgesamt oder in Teilen (Kosten, Zinsen) bestritten werden kann. Möglicherweise ist sie auch schon verjährt. In diesem Fall wird das festgestellte oder vermutete Ergebnis dem Gläubiger begründet mitgeteilt. Können sich Gläubiger und Schuldner nicht einigen, ist die gerichtliche Klärung zu prüfen.

Forderungen können im Rahmen der Schuldenregulierung durch Niederschlagung oder Begnadigung (z. B. Schulden bei Gericht, GEZ, Ämtern, …) erlassen werden oder durch den völligen Verzicht auf die Forderung. Bei der Niederschlagung ist zu beachten, dass die Forderung nicht wirklich erlassen wird. Sie wird der Verjährung „überlassen“. Der öffentliche Gläubiger kann die Forderung wieder aufleben lassen, wenn es zum Beispiel neue Forderungen gegen den Schuldner gibt.

Die Stundung einer Forderung bedeutet, dass der Gläubiger dem Schuldner einen Zahlungsaufschub gewährt. Stundungen werden häufig beantragt. Der Schuldner signalisiert dem Gläubiger mit dem Antrag, dass er seine Verbindlichkeiten erfüllen will, dazu jedoch im Moment nicht in der Lage ist.

Gläubiger können einer Stundung zustimmen (feste Zeit, keine Vollstreckungshandlungen, vereinbarte Kosten- und Zinshöhe) oder ablehnen. Wenn Gläubiger ablehnen und nichts weiter unternehmen, wird von einer geduldeten Stundung gesprochen. Mit der Stundung gewinnt der Schuldner wertvolle Zeit – Zeit, in der dieser Gläubiger keinen Druck ausübt, in der Geld für Vergleiche angespart werden kann oder andere Forderungen erfüllt werden können.


Ratenzahlung

Mit einer Ratenzahlung kann die gesamte Forderung einschließlich Kosten und Zinsen beglichen werden oder es wird gleichzeitig ein teilweiser Erlass vereinbart (Vergleich). In jedem Fall sollte sich der Schuldner überlegen, ob er für die gesamte Laufzeit der Ratenzahlung die Rate auch leisten kann und der so geplante Weg raus aus der Schuldenfalle auch tatsächlich realisierbar ist und bleibt. In der langfristigen Haushaltsplanung und somit auch im Schuldenbereinigungsplan müssen mögliche Kostensteigerungen (Miete, Energie, Lebensunterhalt) und die Sicherheit der Einnahmen (Arbeitsplatz, Familie) berücksichtigt werden. Der Vertrag kann vom Gläubiger gekündigt werden, falls die Raten nicht mehr gezahlt werden können. Bei einem vereinbarten Teilerlass führt dies dazu, dass die alte Forderung in voller Höhe wieder auflebt. Im Fall von Arbeitslosigkeit oder unvorhergesehenen Kostensteigerungen sollten die Ratenhöhe und die Laufzeit deshalb angepasst werden können.

Bei einem Vergleich werden die Schulden einschließlich Zinsen und Konten festgeschrieben. Gläubiger und Schuldner kommen sich entgegen. Der Schuldner zahlt „freiwillig“, ohne staatlichen Zwang. Der Gläubiger verzichtet nach Erfüllung auf einen Teil seiner Forderung. Neben der oben beschriebenen Ratenzahlung kommen die Einmalzahlung oder Mischformen von beiden infrage.

Vergleiche setzen immer voraus, dass Geld vorhanden ist. Sollte der Vergleichsbetrag von Verwandten oder Freunden beschafft werden, ist vorher zu klären, ob eine Gegenleistung (Geld, Hilfen, Besuche, …) erwartet wird. Vergleiche können auch aufgrund von Erbschaften geschlossen werden.

Antragsstellung

Bei der Kommunikation mit Gläubigern gilt es, grundlegende Verhandlungsprinzipien einzuhalten, um effektive Lösungen zu erreichen. Wichtig ist es, den Zweck jedes Schreibens klar und deutlich, idealerweise schon in der Betreffzeile, zu benennen. Hierbei sollten Sie alle notwendigen Informationen präzise und knapp bereitstellen, unnötige Angaben vermeiden oder schwärzen, und stets bei der Wahrheit bleiben.


Es ist entscheidend, nur das anzubieten, was auch wirklich geleistet werden kann und bei Vergleichsverhandlungen nicht zu feilschen.

Ein Mann gibt einer Frau ein Stück Papier.

Bei der Wahrheit bleiben.

So viele Informationen wie nötig, so wenige wie möglich.

Klar den Zweck des Schreibens benennen, möglichst schon in der Betreffzeile.

Bei Vergleichsverhandlungen nicht feilschen.

Nur anbieten, was leistbar ist.


„Die nebenstehende Abbildung gibt einen Überblick über die Möglichkeiten einer Schuldenregulierung, die durchaus zu einem individuellen Schuldenbereinigungsplan kombiniert werden können.“

„Die nebenstehende Abbildung gibt einen Überblick über die Möglichkeiten einer Schuldenregulierung, die durchaus zu einem individuellen Schuldenbereinigungs-plan werden können.“


Falls Nachweise beigefügt werden müssen: Nicht notwendige Informationen schwärzen!

Bei allen Schreiben an die Gläubiger sind unter anderem folgende Verhandlungsgrundsätze zu beachten:
Standhaft bleiben und das Scheitern einer Verhandlung nicht persönlich nehmen. Je älter eine Forderung ist, umso bessere Verhandlungsergebnisse sind möglich.

Was will der Gläubiger? Die Interessen des Gläubigers wahrnehmen und in der Antwort berücksichtigen.


„Ich übernehme auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr rund um die Schuldenregulierung mit Ihren Gläubigern und erreiche für Sie das bestmögliche Ergebnis!“