Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

Mit der Privatinsolvenz ist es dem Verschuldeten möglich, nach einer gewissen Zeit von seinen Schulden befreit zu werden, obwohl er diese nicht komplett zurückzahlen konnte. Ziel ist es, überschuldeten Privatpersonen (Verbrauchern) eine zweite Chance zu geben, da sie sich oftmals nicht aus eigener Kraft von ihren Schulden befreien können.


Die Privatinsolvenz hilft nicht weiter, wenn der Schuldner pflichtwidrig bestehende Unterhaltsansprüche nicht zahlt oder Steuern hinterzogen hat. Seit dem 1. Juli 2014 sind diese Tatbestände von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Ein Stapel Ordner voller Papiere auf einem Tisch.

-Ablauf der Beratung bei Insolvenz- 
Unser Schritt-für-Schritt Programm für Sie

Das Licht scheint durch die Jalousien an der Wand

1. Erstkontakt und Terminvereinbarung:

Der erste Schritt ist oft der schwerste – aber auch der wichtigste. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, sei es telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular. Wir vereinbaren mit Ihnen einen kostenlosen Ersttermin, bei dem wir Ihre Situation unverbindlich besprechen.

2. Kostenlose Erstberatung:

In der kostenlosen Erstberatung verschaffen wir uns einen ersten Überblick über Ihre finanzielle Lage. Gemeinsam besprechen wir Ihre Ziele und Sorgen und legen den Grundstein für die weiteren Schritte.

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3. Detaillierte Finanzanalyse:

Nach der Erstberatung folgt eine ausführliche Analyse Ihrer finanziellen Situation. Wir sammeln alle notwendigen Unterlagen, erstellen eine detaillierte Übersicht und identifizieren die Kernprobleme. Diese gründliche Analyse ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifische Situation zu entwickeln.

4. Entwicklung eines individuellen Plans:

Auf Basis der Finanzanalyse erarbeiten wir einen individuellen Plan, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob Schuldenregulierung, Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz – wir finden den besten Weg für Sie. Dabei berücksichtigen wir Ihre Lebensumstände und stellen sicher, dass der Plan realistisch und umsetzbar ist.

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5. Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzver­fahrens:

Sollte eine Insolvenz (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) unvermeidbar sein, bereiten wir gemeinsam alle notwendigen Unterlagen vor und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Mit unserer Hilfe wird das Verfahren transparent und verständlich.

Ablauf der Privatinsolvenz


Eine Privatinsolvenz ist ein strukturierter Prozess, der Ihnen dabei hilft, Ihre Schulden zu bewältigen und wieder auf finanziell sicheren Boden zu kommen. Dieser Ablauf bietet Privatpersonen eine klare Richtung und Sicherheit in einer schwierigen finanziellen Lage.

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens der Antragstellung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hier erfahren Sie, wie der Prozess der Privatinsolvenz funktioniert und welche Schritte notwendig sind, um schuldenfrei zu werden.

Außergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren:



Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen, muss ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren stattfinden. Dabei versuchen Sie, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Ein Schuldenbereinigungsplan wird erstellt und alle Gläubiger müssen zustimmen und gegebenenfalls Teilverzicht oder Ratenzahlungen akzeptieren.

Gerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren:


Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, kann der Insolvenzantrag gestellt werden. Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Schuldenbereinigungsverfahren Erfolg verspricht, und entscheidet, ob das Insolvenzverfahren direkt eröffnet wird.

Gerichtliches Privatinsolvenz­verfahren:



Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren, wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist. Ein Treuhänder (Insolvenzverwalter) wird bestimmt, der Ihr vorhandenes Vermögen verwaltet und verwertet.

Wohlverhaltensphase:



Diese Phase dauert 3 Jahre. Während dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen.

Restschuldbefreiung:



Nach der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung ausgesprochen und Sie sind schuldenfrei. Alle Verpflichtungen wurden erfüllt und die Gläubiger können ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen.